Soft-air
Airsoft-Spielzeuge, welche eine Geschossenergie von weniger als 0,5 Joule besitzen, unterliegen laut Feststellungsbeschluss des Bundeskriminalamts vom 18. Juni 2004 nicht mehr den Bestimmungen des Waffengesetzes. Letztlich gibt es eine dritte Gruppe von ASGs und AEGs, welche jugendfrei ist; diese Softairs haben eine Geschossenergie von weniger als 0,08 Joule und werden heute auch schon als sog. "Mini-SoftAirs" verkauft, diese sind Abbildungen des org. doch deutlich verkleinert (sehen eher gequetscht aus). Sogar auf Kramer- und Jahrmärkten werden sie als Gewinnpreise angeboten.
 
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